Jetzt liegt uns der erste Entwurf des Gartenplaners vor. Es wird noch einiges geändert werden, aber wir nähern uns dem Ziel. Für einen Gartenplaner haben wir uns entschieden, da wir laut Bebauungsplan nicht einfach drauflos gestalten und gärtnern dürfen. Der Entwurf muß zur Genehmigung beim Kreis vorgelegt werden. Insbesondere hinterm Haus machen uns die Auflagen Bauchschmerzen, da wir nicht einfach Erde abtragen bzw. anschütten dürfen, d.h. keine bzw. kaum gerade Flächen schaffen können.
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